Neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen
Frankreich
Das Berggesetz II, das im Winter 2021 in Kraft trat, schreibt nun vor, dass man sein Fahrzeug ausrüsten muss, wenn man zwischen dem 1. November und dem 31. März in schneebedeckten Gebirgsmassiven wie den Vogesen fahren möchte. Autofahrer, die keine rutschhemmenden Vorrichtungen haben, können bestraft werden.
Das Vogesenmassiv, das sich über das Elsass und Lothringen erstreckt, ist vollständig von dieser Pflicht betroffen, die vom 1. November bis zum 31. März gilt. In den Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin gilt sie auf den Straßen im Vorgebirge und auf den Gipfeln und wird dort durch Schilder, die die Einfahrt in und die Ausfahrt aus den Berggebieten kennzeichnen, gekennzeichnet.
Der Autofahrer hat die Wahl zwischen drei Möglichkeiten: "Entweder muss er in seinem Kofferraum Schneeketten aus Metall oder aus Textilien mitführen, mit denen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet werden können, oder er muss mit vier Winterreifen ausgestattet sein."
Deutschland
Seit dem 29. November 2010, gelten in Deutschland Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Die Regelung bewirkt eine situative Winterreifenpflicht, d.h. ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.Der Gesetzestext enthält den Begriff "Winterreifen". Umfasst sind davon alle Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.
Wer gegen die Winterreifen-Regelung verstößt, muss künftig mit einem erhöhten Bußgeld und einem Eintrag im Verkehrszentralregister rechnen.
photo : Rainer Sturm / PIXELIO