Bitte beachten Sie:
Die Anträge auf Familienleistungen müssen immer in beiden Ländern bei den zuständigen Behörden beantragt werden!
Die Anträge auf Familienleistungen müssen immer in beiden Ländern bei den zuständigen Behörden beantragt werden!
Frankreich
In Frankreich ist die CAF (Caisse des Allocations Familiales) für alle Familienleistungen (Kinder- und Elterngeldanträge) zuständig:
Deutschland
In Deutschland unterscheidet sich die Zuständigkeit zwischen Kinder- und Elterngeldantrag.
Kindergeldantrag
Der Kindergeldantrag ist bei der Familienkasse Baden-Württemberg West zu stellen, unabhängig davon, ob Sie in Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg beschäftigt sind:Familienkasse Baden-Württemberg West
Alle Informationen zur Beantragung des Elterngelds finden Sie online auf dieser Seite zum Elterngeld.
Alle Informationen zur Beantragung des Elterngelds finden Sie online auf dieser Seite zum Elterngeld.
Elterngeldantrag
für Berufstätige in Rheinland-Pfalz
Der Elterngeldantrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einzureichen:
Kreisverwaltung Germersheim
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
www.kreis-germersheim.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
www.suedliche-weinstrasse.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
www.lksuedwestpfalz.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Stadt Landau
Der Elterngeldantrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einzureichen:
Kreisverwaltung Germersheim
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
www.kreis-germersheim.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
www.suedliche-weinstrasse.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
www.lksuedwestpfalz.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Stadt Landau
Marktststraße 50
76829 Landau
www.landau.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
für Berufstätige in Baden-Württemberg
Der Elterngeldantrag ist bei der L-Bank einzureichen:
L-Bank
www.l-bank.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld
Weitere Informationen zur Beantragung von Familienleistungen für Grenzgänger*innen finden Sie auf der Seite der INFOBEST unter dem Themenfeld Familienleistungen.
Haftungsausschluss: Auch wenn diese Informationen mit Sorgfalt zusammengestellt und verfasst wurden, können Irrtümer oder Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden.