Besteuerung von grenzüberschreitenden Telearbeitern und ihren Arbeitgebern

Besteuerung von grenzüberschreitenden Telearbeitern und ihren Arbeitgebern

13 September 2022
Am 13. September 2022 hat der Vorstand des EVTZ Eurodistrikt PAMINA eine Resolution zu grenzüberschreitenden Telearbeitern verabschiedet.

Seit dem 30. Juni 2022 sind sich der EVTZ Eurodistrikt PAMINA und die INFOBEST der Problematik von Grenzgängern bewusst, die in Frankreich wohnen und aufgrund eines finanziellen Steuerrisikos, das ihr deutscher Arbeitgeber tragen müsste, kein Recht mehr auf Telearbeit haben. Dies stellt einen erheblichen Nachteil dar, zumal in Deutschland ansässige Arbeitnehmer weiterhin das Recht auf Telearbeit haben.

Nicht zuletzt aufgrund der Pandemie hat sich die Telearbeit in den letzten zwei Jahren als neue Form der Arbeitsorganisation etabliert. Die Telearbeit wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern geschätzt und wurde während der Pandemie durch Ausnahmeregelungen erleichtert. Da diese Regelungen seit dem 30. Juni 2022 nicht mehr in Kraft sind, laufen Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend Telearbeit betreiben, Gefahr, dass ihr Einkommen doppelt besteuert wird. Je nachdem, wie ein Staat Einkünfte aus dem Ausland steuerlich behandelt, kann ein Arbeitnehmer auch zwei verschiedene Steuererklärungen abgeben müssen, möglicherweise zu zwei verschiedenen Zeitpunkten, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Fristen für die Einreichung der Steuererklärung haben.

Der Vorstand des EVTZ Eurodistrikt PAMINA ist sich einig, dass diese Ungleichheit nicht länger hinnehmbar ist und setzt sich daher in einer Resolution an die beiden Regierungen, die französischen und deutschen Parlamentarier sowie den EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte dafür ein, diese Situation zu beenden und das Sozial- und Steuerrecht für Grenzgänger schnellstmöglich zu harmonisieren.

Die Resolution ist als PDF zum Download verfügbar:




Foto: pixelio.de/Andreas Morlock
Zurück